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Die Praxiszeit nach Abschluss des vierten Semesters bis zum Beginn des Betriebsleiterlehrganges umfasst in der dreijährigen mindestens drei, in der vierjährigen mindestens 15 Monate. Davon sind mindestens drei Monate als landwirtschaftliche Fremdpraxis auf einem von der Schule anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb zu leisten. Der Betriebsleiterlehrgang umfasst in der dreijährigen 950 Unterrichtsstunden, davon 740 Stunden in den Pflichtgegenständen und 210 Stunden in den alternativen Pflichtgegenständen, in der vierjährigen 740 Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen, 210 Stunden aus den alternativen Pflichtgegenständen können als Freigegenstände während der Praxiszeit angeboten werden. Die alternativen Pflichtgegenstände können klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Es ist eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres möglich. Als Betriebspraktikum kann dieser Teil auch voll oder teilweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes und der Industrie der EU-Länder abgelegt werden. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann auch voll oder teilweise für eine Praxis oder Lehrzeit in den genannten Betrieben verwendet werden.
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